Der Wahlleiter des Marktes Rimpar informiert:
Aufgrund eines technischen Fehlers in einer Druckdatei wurden Wahlscheine versehentlich doppelt ausgestellt. In der Folge wurden einzelnen Briefwählern leider auch doppelt ihre Briefwahlunterlagen per Post zugestellt. Bisher konnten wir 9 Wahlberechtigte ermitteln, die doppelte Briefwahlunterlagen bekommen haben.
Die betroffenen Briefwählerinnen und Briefwähler werden gebeten nur einen Satz Briefwahlunterlagen zur Stimmabgabe zu nutzen und die überzähligen Briefwahlunterlagen zu vernichten. Ein Nachteil für die Wählerinnen und Wähler entsteht hierdurch nicht. Die Wahlberechtigten, die bereits eine Mitteilung vom Wahlamt erhalten haben, dass sie einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten, bekommen diesen zugesendet.
Sollten die Briefwähler aus Versehen bereits mehrere Wahlunterlagen ausgefüllt und zurückgesendet haben, ist dies zunächst unschädlich.
Die Briefwahlvorstände werden am Wahlsonntag die betroffenen Wahlscheinnummern heraussuchen und die Wahlbriefe abgleichen. Sollten zwei Wahlbriefe mit der gleichen Wahlscheinnummer eingegangen sein, so werden diese gemäß § 83 Absatz 3 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung behandelt.
Die doppelt eingereichten Stimmzettel werden zusammengefasst und als ein Stimmzettel behandelt. Lauten die Stimmzettel gleich oder ist nur einer der beiden Stimmzettel gekennzeichnet, gelten sie als ein Stimmzettel und sind gültig. Sollten die Stimmzettel verschieden gekennzeichnet sein, gelten die beiden Stimmzettel als ein Stimmzettel mit einer ungültigen Stimme.
Das Wahlgeheimnis bleibt hierbei jederzeit gewahrt.