Markt Rimpar

Vollzug der Baugesetze; Amtliche Bekanntmachung des Marktes Rimpar für die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Rimpar

Der Marktgemeinderat Rimpar hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 den Entwurf die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke:

425, 426, 427, 433, 432, 431, 430/1, 430 sowie Teilflächen der Flurstücke 434, 424, 212, 429, 427, 428, 420, 6221, 6220, 6219, 6218, 6217.

Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 27.04.2023 und die Begründung liegen

vom 19.05.2023 – 20.06.2023

während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung im Zimmer 211 (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Mittwoch von 16. 00 Uhr bis 18 Uhr) im Rathaus des Marktes Rimpar, Fachbereich Planen und Bauen, Schloßberg 1, 9722 Rimpar, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) öffentlich aus.

Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch).

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar: keine

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB (Baugesetzbuch) auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.rimpar.de veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Formblatt Beteiligung.pdf
Datenschutzrechtliche Informationspflichten.pdf
11. Änderung des Flächennutzungsplanes.pdf
11. Änderung Flächennutzungsplan Teil D: Begründung.pdf

Rimpar, den 10.05.2023
gez.
Weidner
1. Bürgermeister