allgemeine Informationen
Allgemeiner Überblick zur Arbeit im Bauamt:
Man kann das Bauamt mit drei Überbegriffen in verschiedene Aufgabenbereiche einteilen, nämlich in
- Planung
- Bauordnung
- Bauunterhalt für öffentliche Gebäude und Anlagen
1. Planung:
Das „Gesicht“ der Gemeinde wird mittels Raumordnungsplanung und Bauleitplanung erarbeitet.
Hierbei werden insbesondere der Flächennutzungsplan, der die „grobe Richtung“ vorgibt, sowie einzelne Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan hervorgehen, im Bauamt – meist in Zusammenarbeit mit geeigneten Städteplanern und/oder Ingenieurbüro’s – vorbereitet und dem beschließenden Gremium zur Entscheidung vorgelegt.
Das Bauamt kann bei diesen Planungen natürlich nicht nach eigenem Gutdünken entscheiden; es ist selbstverständlich an bestehende rechtliche Vorschriften gebunden. Darüber hinaus muss mit den übergeordneten Stellen und den Trägern öffentlicher Belange zusammengearbeitet werden, sowie deren Einwände und Vorschläge bei der entsprechenden Planung berücksichtigt werden.
Ebenso fällt in den Aufgabenbereich der Bauamtsmitarbeiter auch die Erschließungsplanung mit Straßen, deren Beleuchtung, die Ver- und Entsorgung und natürlich auch der Unterhalt des Teilbereiches Wasser und Kanalisation.
Für Sie als Hilfestellung und zwecks einer einfacheren und schnelleren Bearbeitung Ihrer Bauantragsunterlagen stellt der Markt Rimpar gerne eine Bauantrags-Checkliste zur Verfügung.
Die vollständigen Bauantragsunterlagen sind im Bauamt des Marktes Rimpar einzureichen:
Markt Rimpar, Schlossberg 1, 97222 Rimpar
Aktuelle Bauantragsformulare finden Sie unter:
www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantraqsformulare
Katasterauszüge zur Bauvorlage können Sie entweder im Bauamt des Marktes oder hier anfordern:
Bayerische Vermessungsverwaltung - Produkte - ALKIS/Katasterauszüge - Bauvorlage (adbv-wuerzburg.de)
Alle rechtskräftigen Bebauungspläne des Marktes Rimpar finden Sie hier unten
Die Satzungen des Marktes Rimpar und weitere wichtige Informationen finden Sie unter:
Markt Rimpar - Ortsrecht - Satzungen
Eine Genehmigungsfreistellung kann beantragt werden, wenn das Bauvorhaben im Gebiet eines gültigen Bebauungsplanes liegt. Für eine Genehmigungsfreistellung muss sich an die Vorgaben des Bebauungsplanes gehalten werden. Alle wichtigen Informationen für ein Freistellungsverfahren finden Sie hier: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/iib4_bauherreninfo_genehmigungsfreistellung_20130301.pdf
Beim Markt Rimpar existieren für Rimpar sowie für die Ortsteile Gramschatz und Maidbronn zur Zeit folgende Bebauungspläne:
Rimpar
Bebauungspläne in der Übersicht
geltende Bebauungspläne in Rimpar Teil 1
geltende Bebauungspläne in Rimpar Teil 2
geltende Bebauungspläne in Rimpar Teil 3
- - Am Hohlen Weg
- Kreisverkehr Am Holzweg
- Krumme Länge
- Landtafelweg
- Lehmgrube
- Östlich des Schleifwegs
- Scheuerberg I - 1.Änderung - Scheuerberg I - 6. Änderung
- Scheuerberg I - 7. Änderung
- Scheuerberg II - 1.Bauabschnitt - Grundpläne
- Scheuerberg II - 1.Bauabschnitt - 1. Änderung und Erweiterung
- Scheuerberg II - 1.Bauabschnitt - 3. Änderung
- Scheuerberg II - 1.Bauabschnitt - 4. Änderung
- Scheuerberg II - 2.Bauabschnitt
- Strüthweg
- Strüthweg 5. Änderung und Ergänzung Landtafelweg
- Sonnenweg-Lohenweinberg
- Sonnenweg-Lohenweinberg 2. Änderung
- Zehentstüblein-Acker
- Zehentstüblein-Acker - Grundpläne
Maidbronn
Bebauungspläne in der Übersicht
- Am Guggenloch
Ortsranderweiterung
Ortsranderweiterung 6. Änderung
Kleines Flürlein
Bickelsgraben
Großflächiger Einzelhandel
Gramschatz
Bebauungspläne in der Übersicht
- Am Geiersberg 1. Änderung
Am Geiersberg 2. Änderung
Am Geiersberg 3. Änderung
Trieb
Winkelgasse 1. Änderung
Informationen hierzu erteilt Ihnen Herr Göbet.
Zur Anforderung eines Auszuges aus einem der o.g. Bebauungspläne senden Sie uns eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Sollten verkehrsregelnde Maßnahmen während des Bauens erforderlich sein, finden Sie einen Antrag unter: https://www.rimpar.de/verkehrsinformationen/1065-antrag-auf-verkehrsregelnde-massnahmen Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an Herrn Grömling unter 09365 80 67 305.
2. Bauordnung
Inhalt des Bauordnungsrechts ist die Einhaltung des von der „Planung“ vorgegebenen Planungsrechts, das heißt, dass das Amt zu prüfen hat, ob im Einzelfall das konkrete Projekt mit der für diesen Bereich bestehenden Bauleitplanung konform geht.
Mit anderen Worten: es muss geprüft werden, ob das einzelne Vorhaben den Maßgaben des jeweils gültigen Bebauungsplanes entspricht, insbesondere, ob die Erschließung gegeben ist oder ob sich das Bauvorhaben im Ortskern in die Umgebung einfügt.
Hierbei sei darauf hingewiesen, dass sich das Bauamt als Vermittler zwischen Bauwilligen und Entscheidungsträger sieht, und nicht als „Bauverhinderungsamt“.
3. Bauunterhalt für öffentliche Gebäude und Anlagen
Vom Bauamt werden sämtliche öffentlichen Gebäude und Anlagen, die Eigentum des Marktes Rimpar sind, unterhalten.
Zu diesen öffentlichen Gebäuden und Anlagen zählen z.B. Bürgerhaus Gramschatz, Kindertageseinrichtungen, Feuerwehrgerätehäuser, Wasserversorgungs- und Kanalisationsanlagen, Sporthallen und Sportanlagen, Spiel- und Bolzplätze, Straßen und Gehwege sowie Parkplätze und Schulen in allen Gemeindeteilen.