Bekanntmachung Bebauungsplan "Windkraft Meilenhöhe Gramschatz" des Marktes Rimpar - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung
Bebauungsplan „Windkraft Meilenhöhe Gramschatz “ des Marktes Rimpar
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Für den Planbereich ist das Plankonzept der Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH Klärle vom 19.01.2017 maßgebend.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan und Begründung liegt
vom 13.02.2017 bis einschließlich 20.03.2017
im Rathaus Rimpar, Schlossberg 1, Zimmer 213, 97222 Rimpar, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der allgemeinen Dienststunden, (Montag bis Freitag 08:00-12:00 Uhr, Mittwoch zusätzlich 16:00-18:00Uhr) zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus.
Außerdem könne die Unterlagen online unter www.klaerle.de (unter "Aktuell") eingesehen und heruntergeladen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs.4 BauGB wurde durchgeführt. Der Umweltbericht gemäß §2a BauGB ist Teil der Begründung und der öffentlichen Auslegung. Zusätzlich wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) angefertigt, der daraus abgeleitete artenschutzrechtliche Fachbeitrag liegt ebenfalls so wie auch die inzwischen angefertigte Visualisierung öffentlich mit aus. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu folgenden Themenbereichen:
- Mögliche Auswirkungen auf das Grundwasser: Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken und des Regionalen Planungsverbandes Würzburg
- Vorsorgender Bodenschutz: Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
- Artenschutz (erhöhter Prüfaufwand): Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken und des Regionalen Planungsverbandes Würzburg
- Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen: Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg
- Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung: Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg
- Umsetzung Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft: Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß §4a Abs.6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Ein Normenkontrollantrag zum Bayer. Verwaltungsgerichtshof (§ 47 Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO) ist unzulässig, wenn damit nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Markt Rimpar, den 01.02.2017
gez.
Losert
1. Bürgermeister