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Urkunden

postdateiconZuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. März 2010 um 15:06 Uhr | PDF | Drucken | E-Mail

Der sicherlich häufigste Berührungspunkt mit dem Standesamt ist die Anforderung von Urkunden. Damit Sie die von Ihnen benötigten Urkunden möglichst schnell und einfach erhalten, hierzu einige Hinweise:


1. Zuständigkeit

Geburtsurkunden, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt beurkundet hat.
Sind Sie z.B. in Würzburg geboren, aber in Rimpar wohnhaft, können Sie eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister  nur vom Standesamt Würzburg erhalten, weil dort Ihr Geburtseintrag geführt wird.

Heiratsurkunden, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
erhalten Sie nur bei dem Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde.

Lebenspartnerschafturkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsbuch

erhalten sie bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft geschlossen wurde.

Sterbeurkunden, beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
erhalten Sie ebenfalls nur bei dem Standesamt, welches den Todesfall beurkundet hat.

 

2. Wer kann Urkunden anfordern?

Urkunden können nur angefordert werden von Personen, auf die sich der Inhalt bezieht, sowie deren direkte Vorfahren oder Abkömmlinge (d.h. Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel etc.).

Sie können Urkunden bei uns persönlich abholen (bitte unbedingt Ausweis mitbringen), telefonisch, schriftlich oder neuerdings auch in im Bereich Bürgerservice Online elekrtonisch bestellen.

Bei telefonischer, schriftliche oder elektronischer Bestellung ist die Gebühr ist in Vorkasse unter Angabe des Verwendungszweckes auf eines unserer folgenden Konten zu entrichten:  Bankverbindungen : Bitte vermerken Sie dies auf Ihrer Urkundenanforderung.

Sobald die Gebühr auf unserem Konto gutgeschrieben ist, wird/werden die angeforderte/n Urkunde/n übersandt.

 

3. Welche Kosten entstehen?

Die Gebühren für Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden betragen derzeit je 10,00 Euro, ebenso jeder beglaubigte Registerauszug.

 

Ihr Standesamt


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Freitag, 18. Mai 2012