Winterdienst
Winterdienst in Rimpar, Maidbronn und Gramschatz
Vorrangige Strecken:
- Steigungen, Strecken des öffentlichen Nahverkehrs
Einsatz des Schneepflugs:
- Nur möglich, wenn (Winter-)-Halteverbote beachtet werden
(Bitte benutzen Sie vorhandene Stellplätze und Garagen und parken Sie nach Möglichkeit nicht auf der Fahrbahn!)
- Den von Grundstücken geräumten Schnee nicht auf die Fahrbahn werfen, da der geräumte Gehweg dann meistens wieder beim Durchfahren des Schneepfluges zugeschoben wird.!
Einsatz von Streusalz:
- Streusalzwirkung setzt erst ein, wenn Fahrbahn weitgehend von Schnee befreit ist, deshalb vorher oft Einsatz des Schneepflugs notwendig
- Nur möglich, wenn (Winter-)-Halteverbote beachtet werden(Bitte benutzen Sie vorhandene Stellplätze und Garagen und parken Sie nach Möglichkeit nicht auf der Fahrbahn)
Pflicht der Grundstückseigentümer:
- Räum- und Streupflicht
(Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter)
- Haftung bei Unfällen wegen versäumter Räumpflicht




