Gaststättenbetriebe
Erlaubnis für Gaststättenbetriebe gemäß § 2 Gaststättengesetz
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (§ 2 Gaststättengesetz)
Die Erlaubnis wird vom Landratsamt Würzburg erteilt. Einen Antrag auf Gaststättenerlaubnis erhalten sie beim Landratsamt Würzburg oder beim Markt Rimpar. Zusätzlich zum Antrag sind vom Antragsteller beim Markt Rimpar folgende Unterlagen einzureichen bzw. zu beantragen:
- Gesundheitszeugnis
- Bestätigung der Teilnahme an einem Seminar zur lebensmittelrechtlichen Belehrung(wird von der IHK veranstaltet)
- Führungszeugnis (ist beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Gewerbeanmeldung (bei der Betriebssitzgemeinde)
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