allgemeine Informationen
Aufgabenbereiche des Hauptverwaltungs- und Finanzauschusses
Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung, des Gewerbewesens, der öffentlichen Ordnung, des Gesundheitswesens, der öffentlichen Einrichtungen, der Wirtschaftsförderung (einschließlich Angelegenheiten des Fremdenverkehrs), ohne Bauangelegenheiten.
Angelegenheiten des Finanz- und Steuerwesens, insbesondere Erlass, Niederschlagung und Stundung von Ansprüchen bis zu folgenden Beträgen im Einzelfall:
- Erlass 3.000,00 Euro
- Niederschlagung 3.000,00 Euro
- Stundung 15.000,00 Euro.
Der Marktgemeinderat ist über diese Entscheidungen zu informieren).
Er entscheidet auch über:
a) die Errichtung von Konten und Depots,
b) die Festsetzung der Höchstbeträge und besonderer Grundsätze für Geldanlagen,
c) den Abschluss von Bauspar- und ähnlichen Verträgen,
d) überplanmäßige Ausgaben bis 20 % des Haushaltsansatzes und außerplanmäßige Ausgaben bis 15.000,00 Euro im Einzelfall.
Personalangelegenheiten der gemeindlichen Beamten, Angestellten und Arbeiter mit Ausnahme der Bürgermeister; Befugnisse nach Art. 43 Abs. 1 Satz 1 GO kann der Hauptverwaltungs- und Finanzausschuss nur wahrnehmen, soweit sie vom Marktgemeinderat übertragen sind (Art. 43 Abs. 1 Satz 2 GO), soweit nicht der erste Bürgermeister selbständig entscheidet (siehe § 12).
(Auszug aus der Geschäftsordnung des Marktes Rimpar vom 01.05.2002)


