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allgemeine Informationen
Aufgabenbereiche des Grundstücks- und Bauausschusses
Grundstücksangelegenheiten des Marktes und der von ihm verwalteten Stiftungen, Angelegenheiten des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen, des Straßen-, Brücken und Kanalbaus, Beschlussfassung über Bauanträge, Straßengrundabtretungen und Erschließungsbeiträge, Aufgaben als örtliche Verkehrsbehörde.
Der Grundstücks und Bauausschuss entscheidet auch über überplanmäßige Ausgaben bis 20 % des Haushaltsansatzes und außerplanmäßige Ausgaben bis 15.000,-- Euro im Einzelfall, soweit nicht der erste Bürgermeister selbständig entscheidet(siehe § 12).
(Auszug aus der Geschäftsordnung des Marktes Rimpar vom 01.05.2002)


