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Wehrerfassung

postdateiconZuletzt aktualisiert am Dienstag, den 15. November 2011 um 10:31 Uhr | PDF | Drucken | E-Mail

 

Freiwilliger Wehrdienst / Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:

Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift

Betroffene haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde des Marktes Rimpar, Zimmer Nr. 208, durch einen Antrag auf Übermittlungssperre gemäß § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz eingelegt werden.

Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die Meldebehörden die genannten Daten weitergeben.

Weitere Informationen zum freiwilligen Wehrdienst in der Bundeswehr bekommen Sie unter http://www.bundeswehr-karriere.de oder direkt beim örtlichen Kreiswehrersatzamt Würzburg, Mergentheimer Straße 184, 97084 Würzburg, Tel. 0931/9707-4206 bzw. 9707-4201 oder per e-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

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Freitag, 18. Mai 2012