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Meldeamt

postdateiconZuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 01. März 2012 um 13:14 Uhr | PDF | Drucken | E-Mail

Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen

 

Anmeldung:

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anmelden. Dies gilt auch für einen Umzug innerhalb der Wohnsitzgemeinde. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen oder durch eine bevollmächtigte Person.

Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen das Anmeldeformular unterschreibt.

Neugeborene müssen nur angemeldet werden, wenn sie nicht in Deutschland geboren sind, oder der Zuzug nicht in die Wohnung der Eltern erfolgt.

Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Ausweispapiere (Bundespersonalausweis und/oder Reisepass, Kinderausweis oder Kinderpass, ggf. Urkunden) der anzumeldenden Personen, um die Daten korrekt erfassen zu können und die neue Adresse auf den Ausweispapieren einzutragen.


Abmeldung:

Eine Abmeldung ist nicht mehr nötig, es sei denn, der Wegzug erfolgt ins Ausland.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann sowohl bei der Meldebehörde der Nebenwohnung, als auch bei einer für die weiteren Wohnungen zuständigen Meldebehörde erfolgen.

Ein Statuswechsel (Wechsel Haupt- und Nebenwohnung) ist immer bei der zukünftigen Hauptwohnung vorzunehmen.

 

Ummeldung innerhalb der Gemeinde:

Für die Ummeldung innerhalb der Gemeinde gelten die gleichen Fristen und Regelungen, wie bei einem Neuzuzug.

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Weidner, Frau Halbig oder Frau Joachim,
sowie per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

Impressum  

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Freitag, 18. Mai 2012