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Lohnsteuer

postdateiconZuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 01. März 2012 um 13:10 Uhr | PDF | Drucken | E-Mail


Informationen zur Lohnsteuerkarte:

Um Ihre individuelle Lohnteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können, benötigt Ihr Arbeitgeber von Ihnen bestimmte Informationen, wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge und Kirchensteuermerkmal. Bislang waren diese Lohnsteuermerkmale auf einer Papier-Lohnsteuerkarte abgedruckt. Die Lohnsteuerkarte mit den nötigen Informationen wurde Ihnen vom Meldeamt der Gemeinde zugestellt.

Ab dem 01.01.2011 hat sich das Lohnsteuerverfahren grundlegend geändert.

Die Papier-Lohnsteuerkarte wird von der elektronischen Lohnsteuerkarte abgelöst. Das heißt, Ihre persönlichen Lohnsteuermerkmale werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und den Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt.

Im neuen Verfahren ist ausschließlich das Finanzamt für Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale zuständig. Bitte wenden Sie sich deshalb bei der Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen, bei Steuerklassenänderungen, bei Getrenntleben der Ehegatten oder der Eintragung von Freibeträgen direkt an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.

Die Eintragung melderechtlicher Daten wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Kirchenein- oder Kirchenaustritt in die zentrale Datenbank der Finanzverwaltung erfolgt weiterhin durch die Meldebehörden. Kommen Sie hierzu bitte in die Gemeindeverwaltung Zimmer Nr. 208 und bringen entsprechende Nachweise (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Bescheinigung des Standesamtes über Kirchenein- bzw. -austritt) mit, sofern das Meldeamt nicht automatisch eine Benachrichtigung vom beurkundenden Standesamt bekommt.

Für das Steuerjahr 2012 gilt 

Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde wegen technischer Probleme um ein weiteres Jahr auf den 01.01.2013 verschoben.

Deshalb gelten die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010, bzw. die vom Finanzamt ausgestellte Ersatzbescheinigung, auch für das Steuerjahr 2012. Bei einem Arbeitgeberwechsel müssen Sie dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. die Ersatzbescheinigung vorlegen. Sind die Eintragungen inzwischen nicht mehr aktuell, müssen Sie die nötigen Änderungen am Finanzamt vornehmen lassen.

Für Berufseinsteiger stellt das Finanzamt bis zum Start des elektronischen Verfahrens auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist. Ledige Auszubildende, die 2012 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen, benötigen keine Ersatzbescheinigung. Der Ausbildungsbetrieb kann die Lohnsteuer nach Steuerklasse I berechnen, wenn der Auszubildende seine Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit mitteilt und schriftlich bestätigt, dass es das erste Arbeitsverhältnis ist.

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Joachim, Frau Halbig oder Frau Weidner,
sowie per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .


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Freitag, 18. Mai 2012