KFZ Um- und Abmeldung
Information des Landratsamtes Würzburg -Zulassungsbehörde-
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat auf Antrag dem Markt Rimpar, den Gemeinden Leinach, Rottendorf und Veitshöchheim und der Verwaltungsgemeinschaft Röttingen im Einvernehmen mit dem Landkreis Würzburg die Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörde -Zulassungsbehörde- zu Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter, zur endgültigen Außerbetriebsetzung und zur vorübergehenden Stilllegung übertragen. Die Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörde bleibt hiervon unberührt, so dass die Bürger zur Erledigung dieser Amtshandlungen nach wie vor auch das Landratsamt aufsuchen können.
Nachdem nun die technischen Voraussetzungen geschaffen worden sind, ist seit 01.07.2005 die Erledigung folgender Amtshandlungen in den Bürgerbüros/Einwohnermeldeämtern der Rathäuser von Leinach, Rimpar, Röttingen, Rottendorf und Veitshöchheim zu den jeweiligen Öffnungszeiten möglich.
Änderung von Angaben zum Fahrzeughalter:
Grundsätzliches:
Bei Änderungen wie z.B. Halteränderungen, Namensänderungen oder Ummeldungen aus andern Landkreisen ist nach wie vor ausschließlich die Zulassungsstelle im Landratsamt Würzburg zuständig.
Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter bei Fahrzeugen die bereits im Landkreis Würzburg zugelassen sind:
Das Fahrzeug muss bereits im Landkreis Würzburg zugelassen sein.
Der in den Fahrzeugpapieren eingetragene Fahrzeughalter zieht innerhalb einer Gemeinde oder innerhalb des Landkreises um.
Änderungen bei „Straße“, „Hausnummer“ und „Wohnort“ sind im Fahrzeugschein zu aktualisieren.
Hierzu kann ein Landkreisbürger neben der Zulassungsbehörde im Landratsamt Würzburg bzw. in der Dienststelle Ochsenfurt auch eines der fünf o.g. Rathäuser aufsuchen.
Benötigt werden:
- Fahrzeugschein
- gültiger Bundespersonalausweis (mit der aktuellen Adresse)
Kosten:
- 10,70 € Änderung der Halteradresse
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit und ohne Verwertungsnachweis:
Sie können bei uns sowohl Fahrzeuge, die im Landkreis Würzburg zugelassen sind, wie auch externe Fahrzeuge außer Betrieb setzen lassen.
Zum Außerbetriebsetzen eines Fahrzeuges benötigen Sie den Fahrzeugschein, den Fahrzeugbrief, bei neueren Zulassungen alternativ die Zulassungsbescheinigung Teil I und II und beide Kennzeichen.
Kosten der Außerbetriebsetzung:
für im Landkreis zugelassene Fahrzeuge 5,60 Euro
für externe Fahrzeuge 10,70 Euro
Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen mit Verwertungsnachweis:
Wurde Ihr Fahrzeug bereits verschrottet, benötigen Sie zur Außerbetriebsetzung zusätzlich den Verwertungsnachweis des Demontagebetriebs.
Kosten siehe Außerbetriebsetzung ohne Verwertungsnachweis zuzüglich 5,10 Euro für die Bestätigung des Verwertungsnachweises
Reservierung des Nummernschildes:
Das Nummernschild des außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges können Sie, wenn Sie das Fahrzeug nur für kurze Zeit abmelden und später wieder auf sich zulassen, für 1 Jahr reservieren.
Wenn Sie das Kennzeichen für ein neues Auto oder für jemanden aus der Familie reservieren, ist eine Reservierung für 4 Wochen möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Halbig, Frau Joachim oder Frau Weidner,
sowie per E-Mail unter
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Das Team der Zulassungsbehörde beim Landratsamt Würzburg erreichen Sie per Telefon wie folgt:
0931 8003-800, -805 bis –816 bzw. bei der Dienststelle Ochsenfurt Telefon 09331 902-201, -202 und –204.


