Fundbüro
Sollten Sie in Rimpar etwas gefunden oder verloren haben, wenden Sie sich bitte an unser Fundbüro.
Beim Finden von Gegenständen:
Wenn Sie einen Gegensstand auf dem Gemeindegebiet von Rimpar gefunden haben, sind Sie verpflichtet diesen beim Fundbüro der Gemeinde anzuzeigen (Tel 8067-17, -18, -20) oder den Fundgegenstand abzugeben (Zi. Nr. 208).
Sollte sich innerhalb einer sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist beim Fundamt der Eigentümer nicht gemeldet haben, so hat der Finder das Eigentumsrecht an der Fundsache erworben, und dann die Möglichkeit, den Fundgegenstand gegen Unterschrift in Empfang zu nehmen. Der Finder wird nach Ablauf der Frist schriftlich benachrichtigt.
Aushändigung von Fundgegenständen:
Wenn der Eigentümer des Fundgegenstandes ausfindig gemacht werden konnte, wird der Fundgegenstand an den Eigentümer zurückgegeben. Dem Finder steht bei Fundgegenständen mit einem Wert von bis zu 500 Euro ein Finderlohn von 5 vom Hundert, bei einem Fundwert von mehr als 500 Euro 3 vom Hundert, als Finderlohn zu.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Weidner, Frau Halbig oder Frau Joachim,
sowie per E-Mail unter
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
.


