Führungszeugnis
Grundlagen zur Erteilung von Führungszeugnissen
Für jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann bei der Meldebehörde, bei der die Antrag stellende Person gemeldet ist, ein Führungszeugnis beantragt werden. Bei minderjährigen oder geschäftsunfähigen Personen wird der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter gestellt.
Die Antrag stellende Person muss Ihre Identität nachweisen können und , wenn sie als gesetzlicher Vertreter handelt , ihre Vertretungsvollmacht nachweisen.
Bei der Antragstellung kann man sich nicht vertreten lassen.
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen
Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis)
Dieses Führungszeugnis wird nur an die Antrag stellende Person geschickt (bei Minderjährigen an den gesetzlichen Vertreter).
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis)
Dieses Führungszeugnis wird direkt an die Behörde übersandt. Dazu wird bei der Antragstellung die genaue Anschrift der empfangenden Behörde und der Verwendungszweck benötigt.
Erweiterte Führungszeugnisse
Seit 1. Mai 2010 gibt es über das bisherige einfache Führungszeugnis hinaus, gemäß §30a BZRG, auf Antrag ein erweitertes Führungszeugnis für Privatpersonen oder zur Vorlage bei Behörden.
Das erweiterte Führungszeugnis wird dann benötigt, wenn der Antragsteller beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreut, beaufsichtigt, erzieht oder ausbildet oder eine Tätigkeit aufnimmt, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, um Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen. Auch Bewerber um eine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung (Fahrerlaubnis Klasse D und Erlaubnisse zur Fahrgastbeförderung) benötigen dieses erweiterte Führungszeugnis.
Die Antrag ist, wie beim einfachen Führungszeugnis, bei der Meldebehörde zu stellen. Zusätzlich ist eine schriftliche Aufforderung zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses erforderlich. Nicht jedoch bei Führungszeugnissen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis mit Personenbeförderung.
Der Antrag wird von uns elektronisch an das Bundesamt für Justiz in Bonn zur Bearbeitung weitergeleitet, dort ausgestellt und innerhalb von 8 bis 10 Tagen an den Empfänger verschickt.
Die Gebühr für die Erteilung eines Führungszeugnisses beträgt 13,00 Euro und ist bei der Antragstellung auf der Meldebehörde zu entrichten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Halbig, Frau Weidner oder Frau Joachim,
sowie per E-Mail unter
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