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allgemeine Informationen
Aufgabenbereiche des Ausschusses für Umwelt, Land- und Forstwirtschaft
a) des Umwelt- und Naturschutzes,
b) der Abfallwirtschaft,
c) der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung,
d) der Energieversorgung und der Energiesparmaßnahmen,
e) der landwirtschaftlichen Bodenbewirtschaftung,
f) der Bewirtschaftung des Gemeindewaldes einschließlich jagdrechtlicher Belange und der Vorberatung des Fällungs-, Kultur- und Wegebauantrages.
Die Beschlussfassung bleibt dem Marktgemeinderat vorbehalten.
(Auszug aus der Geschäftsordnung des Marktes Rimpar vom 01.05.2002)


